Tarnkamera – Wo lohnen sich getarnte Überwachungskameras?

Überwachungskameras lohnen sich in Ladengeschäften zur Aufklärung von Diebstählen. Im privaten Bereich schützen sie vor Einbrechern und erhöhen die Sicherheit der Familie. Mitunter kann auch eine Tarnkamera sinnvoll sein. Wir erläutern, wo sie eingesetzt werden.

Wo lohnt es sich, eine Überwachungskamera zu tarnen?

Eine Tarnkamera macht in verschiedenen Bereichen Sinn. Sie eignet sich für Ladengeschäfte und Eigenheime, für öffentliche Einrichtungen und für Plätze oder Objekte, wo regelmässig Randalierer oder Diebe ihr Unwesen treiben. Ob eine gut sichtbare Minikamera besser ist, oder ob Sie die Überwachungskamera tarnen sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Anwendungsfall und die Umgebungssituation sind ausschlaggebende Entscheidungskriterien. Wenn die Anbringung einer Minikamera in optimaler Höhe nicht möglich ist, kann eine Tarnkamera durchaus eine sinnvolle Lösung sein. Wir zeigen Ihnen, wann und wo es sich lohnt, die Überwachungskamera zu tarnen.

Tarnkamera im Ladengeschäft

Platzieren Sie in Ihrem Geschäft sichtbar montierte Überwachungskameras, wirkt sich diese Massnahme positiv auf die Diebstahlquote aus. Potenzielle Diebe werden im Überwachungsradius der Minikamera eher selten aktiv, da das Risiko einer Entdeckung und Überführung sehr hoch ist. Doch bei Ihren ehrlichen Kunden kann eine offensichtliche Kameraüberwachung für ein ungutes Gefühl sorgen. Das Wissen, beim Einkauf beobachtet und auf den Bildschirmen in der Geschäftszentrale sichtbar zu sein, ist vielen Menschen unangenehm.

Diebstähle sind in Ladengeschäften keine Seltenheit, wie in den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik ersichtlich ist. Im Jahr 2020 wurden 127.120 Diebstähle zur Anzeige gebracht, wobei die Dunkelziffer deutlich höher ist. Wenn Sie Diebe im Blick behalten und überführen, Ihren Kunden dabei aber ein besseres Gefühl beim Einkauf geben möchten, sollten Sie die Überwachungskamera tarnen. Wichtig: Umkleidekabinen und sanitäre Anlagen dürfen nicht videoüberwacht werden. Hier greift der Schutz der Privatsphäre, den Sie ohne Einschränkung einhalten müssen. Ausserdem müssen Sie auf den Einsatz von Überwachungskameras hinweisen.

Einbruchsprävention im Haus – Überwachungskamera tarnen?

Um einer Manipulation der Minikamera durch Einbrecher vorzubeugen, ist es sinnvoll, die Kamera in entsprechender Höhe anzubringen. Für den Effekt der Abschreckung ist es durchaus sinnvoll, die Überwachungskamera sichtbar anzubringen. Allerdings ist es nicht immer möglich, die Kamera unerreichbar und dennoch gut sichtbar zu montieren. Hängt sie zu niedrig, sind Beschädigungen mit Farbspray oder durch mechanische Einwirkungen keine Seltenheit. Gibt es in Ihrem Eingangsbereich keinen Ort, an dem Sie die Kamera vor Einbrechern geschützt anbringen können, ist eine Tarnkamera durchaus sinnvoll. Ob eine Tarnkamera oder eine gut sichtbare Minikamera die bessere Wahl ist, hängt vom Einzelfall und von den Montagemöglichkeiten an Ihrem Haus ab. Möchten Sie einen Einbruch vor dem Aufhebeln Ihrer Haustür vereiteln, sollten Sie die Überwachungskamera nicht tarnen und auf Abschreckung vertrauen. Ist die Anbringung der Überwachungstechnik nicht in schwer erreichbarer Höhe möglich, empfiehlt sich für Ihre Sicherheit eine Tarnkamera.

Aufklärung bei sich wiederholenden Ereignissen

Wird bei Ihnen regelmässig gestohlen oder randaliert, dient eine Tarnkamera der Überführung des Täters. Auch wenn Sie bereits eine Vermutung haben und einen sicheren Beweis benötigen, kann es sinnvoll sein, dass Sie die Überwachungskamera tarnen. Eine gut versteckte Tarnkamera bleibt unentdeckt und wiegt die Antagonisten in Sicherheit. Um sich vor wiederholenden Fremdeinwirkungen mit hohen Folgekosten zu schützen, ist eine Tarnkamera die optimale Lösung.

Die Verantwortlichen für die von Ihnen festgestellten illegalen Handlungen überführen Sie nicht mit einer sichtbar montierten Überwachungskamera. Wenn Sie eine Tarnkamera anbringen, wird die bei Ihnen bereits im Verdacht stehende Person wie gewohnt handeln. Doch nun wird sie bei ihren Taten gefilmt und Sie können die Person anschliessend für die Taten belangen. Die Tarnkamera kann so beispielsweise helfen, im Schatten der Nacht agierende Graffiti-«Künstler» zu überführen. Hat sich Ihre Fassade einmal als Leinwand etabliert, werden Sie ohne die Überführung der Täter langfristig hohe Reinigungskosten in Kauf nehmen müssen.

Auch bei Tarnkameras immer auf Datenschutz achten

In vielen Kaufhäusern, Ladengeschäften und Restaurants werden die Kasse und weitere Bereiche mit Videokameras überwacht. Einige Betreiber bringen die Überwachungstechnik sichtbar an, doch die meisten Kameras werden nicht unmittelbar wahrgenommen. Im Regelfall werden Kunden und Besucher mit Hinweisschildern im Eingangsbereich auf die Videoüberwachung im Objekt hingewiesen. Die Bekanntgabe der Videoaufnahme ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist auch dann verpflichtend, wenn Sie die Überwachungskamera tarnen. Sie müssen nicht bekanntgeben, ob die Kamera durchgehend läuft oder ob sie nur phasenweise in Betrieb ist. Über den Einsatz der Videoüberwachung muss hingegen informiert werden. Die Information, dass Ihr Gelände oder Ihr Objekt videoüberwacht wird, muss sich laut Gesetzgeber vor der ersten Kamera befinden.

Der Zweck einer Videoüberwachung, beispielsweise die Diebstahlprävention, muss dem Kunden beim Betreten des Geschäfts mitgeteilt werden. Dazu dienen Hinweisschilder, die mit entsprechenden Symbolen gut sichtbar im Eingangsbereich platziert sind. Betritt ein Kunde Ihr Geschäft, erklärt er sich mit der Videoüberwachung einverstanden und kann Sie im Nachhinein nicht dafür belangen, dass er «bei laufender Kamera» eingekauft hat. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundlagen wird in dem Moment verbindlich, in dem Sie die Überwachungskamera aktivieren. Ob sichtbar oder in Form einer Tarnkamera, spielt dabei keine Rolle. Der Einsatz einer Videokamera ohne entsprechenden Hinweis ist nicht erlaubt und führt dazu, dass Sie den aufgezeichneten Beweis nicht verwenden dürfen. Zusätzlich gehen Sie das Risiko einer Klage wegen Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung ein und können vom Geschädigten zum Täter werden.

Datenschutz dem Profi überlassen

Telsec kennt sich mit den gesetzlichen Bestimmungen und allen datenschutzrechtlichen Verordnungen aus. Die Experten beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Videoüberwachung in Ihrem Objekt. Neben der Entscheidung für eine Überwachungskamera kommt es auf die richtige Positionierung und die optimale Überwachungstechnik für Ihren Einsatzbereich an. Gerne berät Sie das Expertenteam über die Vorteile und Besonderheiten einer Tarnkamera. Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz hilft Ihnen Telsec dabei, sich umfassend vor den Risiken von Diebstählen, Einbrüchen in Ihrem Haus und vor sich wiederholenden Beschädigungen Ihres Besitzes zu schützen.

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