Videoüberwachung im Gastgewerbe

Sowohl in Hotels wie auch in Gaststätten sind Einbrüche keine Seltenheit. Die kantonale Polizei stellt in diesem Zusammenhang zahlreiche Informationen zur Verfügung. Die Häufigkeit der verschiedenen Einbruchsdelikte ist auch den einschlägigen Pressemitteilungen zu entnehmen. Neben typischen Einbruchdiebstählen kommt es immer wieder zu bewaffneten und unbewaffneten Raubüberfällen direkt an der Rezeption einer Location. Eine Videoüberwachung im Gastgewerbe sorgt in diesem Kontext für ein verbessertes Sicherheitskonzept.

Neben Raubüberfällen sind auch kleinere Delikte denkbar. Hierzu zählt das Mitnehmen von Kosmetikartikeln, Seifen, Handtüchern und mehr direkt aus dem Zimmer. Auch hierbei handelt es ich um eine Straftat. Zudem gibt es immer wieder Gäste, die auch grössere Gegenstände direkt aus dem Hotelzimmer entwenden. Prinzipiell lässt sich bei Kleinigkeiten schnell ein Auge zudrücken. Doch stellt sich hier die Frage: „Was sind eigentlich Kleinigkeiten?“ Wenn hundert Gäste jeweils zwei Handtücher entwenden, ist der Schaden bereits gross. Um sich vor Delikten jedweder Art im Hotel oder Restaurant zu schützen, ist eine adäquate Videoüberwachung im Gastgewerbe angeraten. Mithilfe einer optimierten Überwachungstechnik lassen sich Mitarbeiter schützen und Diebe schneller ausfindig machen.

Videoüberwachung im Gastgewerbe – ist das überhaupt erlaubt?

Generell ist eine Videoüberwachung im Gastgewerbe erlaubt. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine eindeutige Kennzeichnung. Das bedeutet, Hotelbetreiber müssen explizit ihre Gäste darauf hinweisen. Darüber hinaus ist die Videoüberwachung im Gastgewerbe ausdrücklich erlaubt, sofern sie der „Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten“ dient. Eindeutig erlaubt sind Überwachungskameras auch an der Rezeption, in der Lobby oder auf Fluren. Hier sei jedoch anzumerken, dass die Überwachung lediglich der Sicherheit dienen darf.

Verboten sind Leistungskontrollen der Mitarbeiter mittels Kameraüberwachung. Strikt verboten sind heimliche Überwachungsmassnahmen, von denen weder die Mitarbeiter noch die Gäste etwas wissen. Ebenfalls verboten ist die Videoüberwachung im Gastgewerbe direkt im Zimmer der Gäste. Hier gilt es nach wie vor die Privatsphäre der Zimmerbewohner zu schützen und zu wahren. Diese darf unter keinen Umständen verletzt werden. Das Verbot gilt selbstredend auch für eventuell vorhandene Umkleidekabinen oder frei zugängliche Toilettenbereiche.

Vorteile einer Videoüberwachung im Gastgewerbe für Hotelbetreiber

Die Vorteile einer Videoüberwachung im Gastgewerbe sind unbestritten. So ist die Überwachung massgebend für ein umfangreiches Sicherheitskonzept mit dem Gäste, Mitarbeiter und Wertsachen geschützt werden. Beispielsweise ist eine direkte Aufzeichnung von Einbruchdiebstählen möglich. Angriffe auf Mitarbeiter oder Gäste werden Live übertragen. In diesem Kontext empfiehlt es sich, ergänzend einen optimal ausgestatteten Überwachungsraum einzurichten. Hier können die Überwachungsbilder live auf mehrere Bildschirme übertragen werden. Geschultes Sicherheitspersonal kann dieses unmittelbar sichten und damit gleichzeitig mehrere Bereiche überwachen. Sollte die Liveübertragung eine Straftat aufzeichnen, ist ein sofortiger Zugriff möglich. Im Falle eines Einbruchs oder eines sonstigen Diebstahls und weiteren Straftaten kann das Material der Videoüberwachung im Gastgewerbe auch als Beweismaterial verwendet werden.

Nicht nur den Innenbereich berücksichtigen

Die Videoüberwachung im Gastgewerbe bietet sich nicht nur für Innenbereiche an. Auch Aussenbereiche, die sonst nicht einsehbar sind, können überwacht werden. So etwa der Kundenparkplatz, der ein beliebtes Ziel für Räuber ist. Neu ankommende Gäste tragen oft sehr viel Bargeld mit sich. Mit einer Videoüberwachung im Gastgewerbe, die auch den Aussenbereich berücksichtigt, sorgen Sie für einen verbesserten Schutz Ihrer Gäste. Ferner werden kleinere Unfälle wie Auffahrunfälle oder Parkschäden, aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen lassen sich im Zweifelsfall ebenfalls als Beweismaterial verwenden.

Viele Hotels sind nicht sicher

Zahlreiche Hotels verfügen nach wie vor über kein ausreichendes Sicherheitskonzept. Oftmals können Diebe und Räuber sowie weitere Straftäter bei Tag und Nacht frei hineinspazieren. Die Videoüberwachung im Gastgewerbe kann bereits direkt am Eingang erfolgen. Doch nicht selten scheuen Hotelbesitzer vor zu hohen Investitionskosten. Bedenken Sie jedoch, dass Diebe und Co. meist ein einfaches Spiel im Gastgewerbe haben, während der Schaden äusserst hoch ausfallen kann. Die Investition in eine Videoüberwachung im Gastgewerbe lohnt sich somit deutlich. Sie erlaubt eine Schadensbegrenzung und verspricht mehr Sicherheit im eigenen Unternehmen.

Mitarbeiter und Gäste effektiv schützen

Für Gäste und Mitarbeiter gibt es zahlreiche Gefahren, die im Gastgewerbe lauern. Insbesondere Raubüberfälle sind nicht zu vernachlässigen. Zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und Gäste ist eine Videoüberwachung im Gastgewerbe zwingend angeraten. Die Überwachung kann zudem das Risiko für Diebstähle und weitere Straftaten reduzieren. Auch Vandalismus lässt sich gegebenenfalls verhindern. Im Zweifelsfall bieten sich die Aufnahmen auch als Beweismaterial an. Um eine hochwertige Videoüberwachung im Gastgewerbe zu gewährleisten, bietet Telsec innovatives und professionelles Equipment. Unsere Überwachungskameras bieten eine erstklassige HD-Auflösung.

Jetzt Kontakt aufnehmen für eine Videoüberwachung im Gastgewerbe

Wenn Sie Ihr Sicherheitskonzept überarbeiten möchten, nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie individuell rund um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Gäste und Wertgegenstände. Als Experte in der Sicherheitsüberwachung bieten wir Ihnen nicht nur das notwendige Equipment, sondern ebenso das erforderliche Know-how. Gemeinsam erstellen wir ein umfangreiches Sicherheitskonzept und kümmern uns um die effektive Videoüberwachung im Gastgewerbe. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin für die individuelle Beratung.

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