Speicherung von Videomaterial der Überwachung

Zu einem umfangreichen und effektiven Sicherheitskonzept gehört stets eine Videoüberwachung. Mithilfe dieser können Täter besser überführt und Beweise gesichert werden. Diverse Videoüberwachungsmassnahmen eignen sich sowohl für den privaten Einsatz wie auch für den gewerblichen Zweck. Sei es im Hotel, dem Restaurant, Einzelhandel, dem Gemeinschaftsbüro oder der Tankstelle. Allerdings gilt es bei der Überwachung via Video, auf die gesetzliche Lage zu achten und vor allem die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Speicherung von Videomaterial der Überwachung zu berücksichtigen. Hier gibt es einige Fallstricke, die bei Nichtbeachtung hohe Strafen nach sich ziehen können. Ein besonderer Fokus liegt unter anderem auf dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Speicherung von Videomaterial der Überwachung.

Generelles zur Speicherung von Videomaterial der Überwachung

Prinzipiell ist die Videoüberwachung erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass unterdessen das Datenschutzrecht der Schweiz eingehalten wird. Das schweizerische Datenschutzrecht unterliegt verschiedenen Grundsätzen. Zu diesem zählen beispielsweise die Zweckbestimmtheit und die Erkennbarkeit beziehungsweise Transparenz. Auch die Verhältnismässigkeit spielt eine relevante Rolle. In Bezug auf die Speicherung von Videomaterial der Überwachung sind insbesondere zwei verschiedene Grundsätze zu beachten:

Grundsatz der Datensparsamkeit

Entsprechend dem Grundsatz der Datensparsamkeit sollen und dürfen persönliche Daten und Aufnahmen nur so lange gespeichert werden, wie wirklich notwendig. Dies gilt auch für die Speicherung von Videomaterial der Überwachung. In diesem Kontext sollten sämtliche Aufnahmen nach 24 Stunden, eventuell auch 72 Stunden gelöscht werden, sofern in dieser Zeit kein nennenswertes Ereignis stattgefunden hat. Generell ist es aus Datenschutzgründen verboten, etwaige Sicherheitskopien anzufertigen. Auch eine Vorratsspeicherung von Daten ist nicht gestattet. Unter Umständen ist die Frist für die Löschung von Aufnahmen auch länger. Dies gilt vor allem in Bezug auf nicht öffentlich zugängliche Privaträume. Hier greift in dem Sinne das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Als Beispiel sei an dieser Stelle ein Ferien- und Urlaubsaufenthalt zu erwähnen. Wer beispielsweise 14 Tage in den Urlaub fährt, hat zum einen keine Möglichkeit, das Videomaterial regelmässig zu sichten und zum anderen besteht keine Möglichkeit, die Speicherung von Videomaterial der Überwachung zu löschen. In diesem Kontext ist die Speicherung von Videomaterial der Überwachung als Ausnahme auch länger möglich. Eine Löschung sollte allerdings alsbald nach dem Ferienaufenthalt vorgenommen werden, sofern es in dieser Zeit zu keinen relevanten Ereignissen kam.

Grundsatz der Datensicherheit

Wer Daten für die Speicherung von Videomaterial der Überwachung aufzeichnet, hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Aufzeichnungen auch sicher sind. Dies bedeutet, die Daten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen geschützt sein. Als Beispiel eignet sich ein verschlossener Raum, zu dem ausschliesslich Berechtigte Zugang haben. Etwa das Sicherheitspersonal. Dementsprechend ist es besonders sinnvoll, im gewerblichen Kontext Sicherheitsräume zu schaffen. Sofern ein Datenzugriff über Funk möglich ist, ist es zwingend notwendig, jene Daten zu verschlüsseln. Auch die bewusste Weitergabe an Dritte ist strengstens zu unterlassen.

Ferner gilt, dass aufgezeichnetes Videomaterial aus der Überwachung weder online noch auf irgendeinem anderen Wege veröffentlicht werden darf. Auch zu Marketingzwecken ist eine Veröffentlichung nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt, wenn alle abgebildeten Personen ausdrücklich ihr Einverständnis für die Veröffentlichung geben. Dies ist in Bezug auf die Speicherung von Videomaterial der Überwachung jedoch sehr unrealistisch.

Weitere wichtige Faktoren in Bezug auf die Speicherung von Videomaterial der Überwachung

Wie bereits erwähnt, muss die Videoüberwachung und die Speicherung von Videomaterial der Überwachung verhältnismässig sein. Darüber hinaus gilt es weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Demnach dürfen sich die Aufnahmen ausschliesslich auf das eigene Grundstück beschränken. Dies gilt sowohl für private Überwachungen als auch für Überwachungen von Geschäftsräumen. Es muss darauf geachtet werden, dass weder das Nachbarsgrundstück noch der öffentliche Raum erfasst werden. Ferner müssen die Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt sein, dass eine Videoüberwachung erfolgt. Diese Information muss vor dem Aufnahmebereich erfolgen. Hierfür eignet sich beispielsweise ein gut sichtbares und lesbares Hinweisschild.

Speicherung von Videomaterial der Überwachung im Zusammenhang mit einer Straftat

Die Videoüberwachung dient insbesondere der Sicherheit. Kommt es nun während der Aufzeichnungen zu einer Straftat, die über das Videomaterial eindeutig sichtbar ist, darf das Material ausschliesslich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Keinesfalls darf das Material onlinegestellt oder auf sonstigem Wege veröffentlich werden, um beispielsweise selbstständig nach dem mutmasslichen Täter zu fahnden. Wer das Material dennoch veröffentlicht, handelt widerrechtlich und hat mit hohen Strafen zu rechnen.

Fazit: Speicherung von Videomaterial der Überwachung

Prinzipiell ist die Videoüberwachung ein herausragendes Mittel in Bezug auf effektive Sicherheitsmassnahmen. Bei der Installation von Videoüberwachungen und bei der Speicherung von Videomaterial der Überwachung gibt es jedoch sowohl im privaten wie im gewerblichen Bereich einiges zu berücksichtigen. Dabei gibt es, abhängig vom Einsatzort und dem Einsatzzweck, ganz unterschiedliche Bestimmungen. So gelten beispielsweise am Arbeitsplatz strengere und zusätzliche Regeln rund um die Videoüberwachung. Um den Dschungel der verschiedenen rechtlichen Grundlagen zu durchblicken, sind umfangreiche Informationen notwendig. Wer sich in diesem Kontext unsicher ist, kann jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.

Als erfahrenes Unternehmen rund um die Sicherheit und diverse Sicherheitsmassnahmen stehen wir von Telsec Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

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