Datenschutz in der Videoüberwachung – was ist erlaubt und was nicht?

Es gibt viele gesetzliche Richtlinien zur Videoüberwachung im privaten und öffentlichen Raum. Wir verschaffen einen Überblick, was der Datenschutz erlaubt.

Immer mehr Kriminalfälle können durch Video-Einbruchschutz aufgeklärt werden. Doch natürlich gibt es durch den Datenschutz und die Privatsphäre auch zahlreiche Grenzen. Wie weit erlaubt das Gesetz die Videoüberwachung?

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Eine Überwachung am Arbeitsplatz ist grösstenteils wegen der Sicherheit notwendig, aber auch aus organisatorischen Gründen. Wichtig ist dabei, dass die Angestellten nicht oder nur in Ausnahmefällen auf der Kamera sichtbar sind. Erlaubt ist die Kameraanbringung ausserhalb eines Gebäudes, zum Beispiel am Parkplatz oder an den Eingängen.

Ausnahmen dafür bestehen bei Tresorräumen, in Schalterhallen einer Bank und bei Gasinstallationen im Freien. Ausserdem können Gefahrenzonen überwacht werden, das betrifft sowohl Maschinen als auch Lagerräume. Die Zugriffe müssen stets durch sichere Passwörter beschränkt werden. Weiterhin muss das gesamte Personal von den Positionen und Einstellungen der Kameras wissen.

Überwachungskamera am Arbeitsplatz

Datenschutz bei der Überwachung im öffentlichen Raum

Die Videoüberwachung ist im öffentlichen Raum grundsätzlich unzulässig. Menschen haben oft keine Wahl, ob sie ein überwachtes Gebiet betreten wollen – und dann greift der Datenschutz. Privatpersonen können sich ausserdem nicht auf die Sicherheit als Überwachungsgrund berufen. Denn das ist Aufgabe der Polizei und untersteht somit nicht der Entscheidung des Einzelnen.

Für diese Richtlinien gibt es zwei Ausnahmen. Zum einen gilt die Ausnahme, wenn der öffentliche Grund bei einer legalen Überwachung eines Privatgebietes mit erfasst wird. Auch das darf nur in geringem Ausmass geschehen. Weiterhin können Ausnahmen gemacht werden, wenn die Überwachung vorher mit der zuständigen Stelle abgesprochen wurde. Das ist meist die Polizei oder Gemeinde.

Einbruchschutz im privaten Raum

Als privater Raum gelten zum Beispiel Restaurants, Tiefgaragen oder Mehrfamilienhäuser. Um nicht gegen den Datenschutz zu verstossen, müssen einige Richtlinien beachtet werden. So beschränkt sich die Überwachung auf das eigene Grundstück und darf nur aus überwiegend privatem Interesse genutzt werden. Dieses gilt zum Beispiel beim Schutz von Personen oder wertvollen Gegenständen.

Weniger radikale Massnahmen wie Einbruchmeldeanlagen und Verriegelungen sind der Videoüberwachung stets vorzuziehen. Ausserdem werden die Aufnahmen für den Datenschutz wieder gelöscht, meistens nach 24 Stunden. Damit alle Menschen wissen, dass sie überwacht werden, ist auch ein gut sichtbares Hinweisschild nötig.

Fazit zum Datenschutz bei Überwachungskameras

Videoüberwachung ist nur dann gesetzlich erlaubt, wenn eine Erlaubnis vorliegt und alle Regeln zum Datenschutz befolgt werden. Meist sind die Genehmigungen sehr beschränkt. Telsec ist Experte für die Installation mit dem Datenschutz konformer Sicherheitssysteme. Bei Unsicherheiten können Sie daher kostenlos ein Beratungsgespräch vereinbaren.

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