Allgemeine Verkaufs-, Ausführungs- und Garantiebedingungen

Allgemeines

Für die Lieferung und Ausführung von Anlagen und Systemen der Telsec ESS Schweiz AG (Telsec) gelten nachfolgende Bedingungen, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen und von Telsec schriftlich bestätigt wurden.

Verbindlichkeit von Offerten und Aufträgen

Die Offerte ist während 6 Monaten ab Ausstellungsdatum verbindlich. Alle Regiearbeiten und bauseitig bedingte Überzeitarbeiten werden zu den bei Ausführung gültigen Ansätzen ausgeführt.

Fristen

Die Termine werden unter Berücksichtigung der für die Ausführung notwendigen Normalarbeitstage festgelegt. Bauseitige Verzögerungen können die Einhaltung der vereinbarten Termine erschweren oder verunmöglichen. Telsec haftet nicht für die Folgen, die daraus entstehen. Werden Überzeitarbeiten notwendig oder entstehen andere Mehrkosten, behält sich Telsec vor, diese zu verrechnen. Nichteinhalten des Liefertermins, berechtigt den Besteller nicht zum Annullieren des Auftrages oder zu Entschädigungsansprüchen.

Leistungsumfang

In der Auftragsbestätigung nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. Separat werden insbesondere folgende zusätzliche Leistungen verrechnet:

  • Änderungen bzw. Neuerstellung der Ausführungsunterlagen infolge baulich bedingter Umstellung oder Konzept-Änderungen
  • Erstellen von Planunterlagen mit detaillierter Leitungs- oder Rohrführung
  • Erstellen von detaillierten Lageplänen und individuellen Bedienungsanleitungen, Nachinstruktion und technischer Support, insbesondere an Fremdinstallateure und Fremdhandwerker
  • Abklärungen und Erstellung von Skizzen und Schemata für bauseitig gelieferte Apparate
  • Aufschaltung von anlagenfremden, sowie nicht mit Telsec vereinbarten Signal- und Schaltkreisen
  • Ausserordentliche, baubedingte, oder vom Kunden gewünschte, zusätzliche Baustellenbesuche
  • Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen, am Werk beteiligten Unternehmer, liegt beim Bauherrn resp. der Bauleitung
  • Mehraufwand von Telsec, verursacht von Drittfirmen, durch Nichtbeachten von Vorschriften und Koordinationsbestimmungen, wird separat verrechnet
  • Bei Arbeitsunterbrüchen und Behinderungen infolge ausserordentlicher, baulicher Umstände oder angeordneter Rücksichtnahme auf Hausgebundene Vorschriften, sowie die daraus entstehenden Umtriebe, wie Ausfall- und Wartezeiten, zusätzliche Reisezeit, Verpflegungs-, Unterbringungsspesen usw. werden separat verrechnet.

Folgende Arbeiten sind vom Besteller auf eigene Kosten und Verantwortung auszuführen:

  • Elektriker-, Schlosser-, Maurer-, Maler- und Schreinerarbeiten
  • Erstellen von Durchbrüchen, Aussparungen
  • Alle Arbeiten am Telefon- und Starkstromnetz
  • Erstellen und Beschaffen von speziellen Montagehilfen wie Gerüste, Hebezeuge, Leitern für Arbeiten über 3m

Untervergabe

Telsec behält sich vor, Installationsaufträge an geeignete Drittfirmen zu vergeben.

Inbetriebsetzung

Ist die Inbetriebsetzung durch Telsec vereinbart, umfasst sie:

  • Funktionskontrolle der von Telsec gelieferten Apparate
  • Einschalten der Anlage inkl. Bereinigen des Anlagedossiers
  • Eine Instruktion des Bedienungspersonals im Anschluss an die Inbetriebsetzung

In Regie berechnet werden grundsätzlich:

  • Aufschaltung und Funktionskontrolle für Apparate aus dem «Telsec-Liefergeschäft» wie z.B. Anzeigetableaus und BUS-Komponenten
  • Aufschalten und Funktionskontrolle bauseits gelieferter Apparate und anlagefremder Signal- und Schaltkreise
  • Änderungs- und Anpassungsarbeiten sowie Wiederinbetriebsetzen bestehender Anlagenteile
  • Mehraufwand für baubedingte, etappenweise, Inbetriebsetzung und für Provisorien
  • Nachkontrolle aller vom Besteller ausgeführten Installationen

Zahlungsbedingungen

Für Apparatelieferungen und Leistungen gilt in Anlehnung an die VSM- und SIA-Bedingungen folgendes:

  • 30 Tage netto ohne jeglichen Abzug von Skonto

Garantie

Die Garantie erstreckt sich auf den vertraglichen Leistungsumfang. Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fabrikations- oder Materialfehler oder entstehen Funktionsstörungen, übernimmt Telsec, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, kostenlos Ersatz der Apparate. Ersetzte Apparate werden Eigentum der Telsec. Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf:

  • Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, Störungen der Funkübertragung, unrichtige Behandlung der Anlage, Nichtbeachten der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitungen oder unbefugte Eingriffe entstehen.
  • Direkte oder indirekte Schäden, als Folge von Störungen oder Alarmauslösungen
  • Batterien und Akku

Die Garantie dauert 24 Monate nach der Inbetriebsetzung des ganzen Werkes, oder in sich geschlossener Teile davon.

Telsec übernimmt die Haftung für die vereinbarungsgemässe Ausführung der Arbeiten im Rahmen der vorerwähnten Garantiebestimmungen. Telsec haftet nicht für die Arbeiten von Drittfirmen, soweit diese nicht von ihr direkt beauftragt wurden und zwar auch dann nicht, wenn Telsec die Inbetriebsetzung übernimmt.

Januar 2021
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-8855 Wangen SZ

Copyright

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung der redaktionellen Texte einschliesslich Speicherung und Nutzung auf optischen und elektronischen Datenträgern nur mit Zustimmung von Telsec ESS Schweiz AG.

Datenschutz

Falls Sie uns gegenüber persönliche Angaben machen, behandeln wir diese Daten gemäss dem neuen schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutz

Haftung

Telsec ESS Schweiz AG lehnt jegliche Haftung ab, für Informationen und Links, die von oder über die Website telsec-ess.ch abrufbar sind. Die auf der Website telsec-ess.ch enthaltenen Informationen können jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Die Telsec ESS Schweiz AG gibt keine Zusicherung auf Vollständigkeit, noch Aktualität für Informationen in telsec-ess.ch ab. Telsec ESS Schweiz AG bemüht sich um korrekte Inhalte. Schreiben verleumderischen, drohenden, provozierenden oder nötigenden Charakters werden ebensowenig beantwortet wie sämtliche andere Aussagen, die zu einem zivil- oder strafrechtlichen Prozess führen könnten.

© Copyright Telsec ESS Schweiz AG